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Allgemeine Geschäftsbedienungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Aufträge gelten erst nach Rechnungserteilung als angenommen.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Filderstadt-Bonlanden.
Gerichtsstand Nürtingen. Beanstandungen können nur innerhalb
von 8 Tagen nach Belieferung erfolgen.
Ungünstige Auskünfte oder Nichterfüllung eingegangener
Verpflichtungen berechtigen uns jederzeit zur Aufhebung der Lieferverträge.
Eigentumsvorbehalt: Alle angelieferten Waren, einschließlich
Leergut, bleiben unser Eigentum bis alle Forderungen aus der gesamten
Geschäftsverbindung (einschließlich derjenigen aus Schecks
und Wechsel) restlos beglichen sind.
Übereignung oder Verpfändung der von uns gelieferten Waren,
oder der daraus entstandenen Forderungen ist unzulässig, solange
der Eigentumsvorbehalt besteht. Sollte die Ware von dritter Seite
beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist der Käufer
verpflichtet, auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen
und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
Zahlung: Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen netto zu begleichen.
Leergut bleibt auch bei Pfandhinterlegung unser Eigentum.
Unsere Preise verstehen sich netto + Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe
von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank
zu erheben.
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