Aufträge gelten erst nach Rechnungserteilung als angenommen.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Filderstadt-Bonlanden. Gerichtsstand Nürtingen. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Belieferung erfolgen.
Ungünstige Auskünfte oder Nichterfüllung eingegangener Verpflichtungen berechtigen uns jederzeit zur Aufhebung der Lieferverträge. Eigentumsvorbehalt: Alle angelieferten Waren, einschließlich Leergut, bleiben unser Eigentum bis alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung (einschließlich derjenigen aus Schecks und Wechsel) restlos beglichen sind.
Übereignung oder Verpfändung der von uns gelieferten Waren, oder der daraus entstandenen Forderungen ist unzulässig, solange der Eigentumsvorbehalt besteht. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist der Käufer verpflichtet, auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
Zahlung: Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen netto zu begleichen. Leergut bleibt auch bei Pfandhinterlegung unser Eigentum. Unsere Preise verstehen sich netto + Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank zu erheben.